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Im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung definiert:


(In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 ,BGBl. I S. 1791 )

 

 

Hiermit erklärt sich die immer geringer werdende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen können nur die ihnen laufend zur Verfügung stehenden Mittel ausgeben,

die Bildung von Rücklagen gehört nun einmal nicht zum Prinzip des Umlageverfahrens,

so wie wir es auch aus unserem gesetzlichen Rentenversicherungssystem kennen.
 

 


§ 12  Wirtschaftlichkeitsgebot


(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.


(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.


(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

 

 

Die aktuelle Situation:


- Den immer geringer werdenden Mitteln durch sinkende Einnahmen  stehen steigende Kosten im Gesundheitswesen gegenüber-

eine Inflation gehört nun einmal zu einer funktionierenden Wirtschaft.

 

- Das Streben nach medizinischem Forstschritt -

ein allzu menschliches Grundbedürfnis, verbunden aber auch mit steigenden Kosten.

 

- Die sich verändernde Alterstruktur unserer Gesellschaft -

immer weniger Steuerzahlern im aktiven Erwerbsleben stehen immer mehr Leistungsempfänger gegenüber -  daran haben die Erfinder des Sozialstaates nicht geglaubt, sondern man dachte:   "Kinder machen sie immer..."

 

- mit höherem Lebensalter  werden höhere medizinische Leistungen notwendig -

die gesetzliche Krankenversicherung hat hier systembedingt keine Vorsparmöglichkeit für die in Zukunft zu erwartenden höheren Ausgaben aufgrund der demografischen Entwicklung
 

 


Die Lösung des Problems:

 

Für die Optimisten: 

Gesund bleiben!

 

Für die Pessimisten:   

Party machen so lang wie möglich!

 


Für die Realisten:

 Absicherung durch eine sinnvolle Zusatzversicherung oder, wem dies möglich ist,

der Systemwechsel zur Privaten Krankenvollversicherung ..


 

 

Lösungsvorschläge für den teilweisen oder vollständigen Wechsel biete ich Ihnen gerne an.

Einen Beratungstermin vereinbaren  Sie per E-Mail über "Kontakt" oder telefonisch unter 0171-8762587.

Ihr Versicherungsmakler
Dieter Strait