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"Die Leistungen müssen

ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein;

sie dürfen

das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.


Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,

können Versicherte nicht beanspruchen,
dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken
und die Krankenkasse nicht bewilligen."


Was bedeutet das für Sie?


 

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