"Die Leistungen müssen
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein;
sie dürfen
das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen,
dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken
und die Krankenkasse nicht bewilligen."